yellow_strich Vorstand der School for Life


Prof. em. Dr. Jürgen Zimmer (Deutschland)

Präsident und Mitbegründer der School for Life, Vorsitzender des Vorstandes, Präsident der Internationalen Akademie für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie an der Freien Universität Berlin (INA gGmbH)

Rita Haberkorn (Deutschland)

Stellvertretende Vorsitzende der Shaul und Hilde Robinsohn Stiftung, Direktorin des Instituts School for Life der INA gGmbH

Dominique Leutwiler (Schweiz)

General Manager der School for Life, Geschäftsführerin der Topstone Co. Ltd.

Pairoj Suchinda (Thailand)

Präsident der Foundation for Thailand Rural Reconstruction Movement under Royal Patronage (TRRM)

Prof. Dr. Apichai Puntasen (Thailand)

Dekan a. D. der Fakultät für Management Science der Ubon Ratchathani Universität, Vizepräsident der TRRM, Direktor des Rural and Social Management Institute Bangkok


Die Zuständigkeit der Vorstandsmitglieder


Prof. Dr. Jürgen Zimmer

Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts, Gewährleistung von Qualitätsstandards, Fundraising

Rita Haberkorn

Vorschulische Erziehung, Stellvertreterin des Präsidenten, Fundraising, Volontäre, Paten und Förderer

Dominique Leutwiler

General Management einschließlich Finanzen, Fundraising, Public Relations

Pairoj Suchinda

Konzeptionelle und inhaltliche Zusammenarbeit mit TRRM, Community Education & Development, Sufficiency Economy

Prof. Dr. Apichai Puntasen

Konzeptionelle und inhaltliche Zusammenarbeit mit TRRM sowie der Ubon Ratchathani University, Buddhist Economics, Sufficiency Economy


yellow_strich Beschlüsse des Vorstandes vom 10. März 2007


1. Gründung einer eigenen Stiftung

Es wird eine eigenständige School for Life-Stiftung eingerichtet. TRRM wird die Trägerschaft der School for Life an diese Stiftung übertragen. Die künftige Zusammenarbeit mit TRRM wird sich auf gemeinsame Projekte und Inhalte konzentrieren.

2. Regelungen für Sponsoren

Alle Sponsoren, die investitions- oder personenbezogene Maßnahmen zugunsten der School for Life auf dem Schulgelände oder im Namen der School for Life außerhalb des Schulgeländes durchführen wollen,

(a) brauchen hierfür die Genehmigung des Board;
(b) müssen die Spenden auf das offizielle Konto der School for Life einzahlen. Die School for Life sorgt für eine sachgerechte und ausschließlich gemeinnützige Verwendung der Spenden.
(c) Diese Regelung gilt auch für Mitglieder des Board und des Executive Committee, einschließlich der Gründer.
(d) Personen, die Fundraising im Namen der School for Life betreiben und auf ihr Privatkonto Gelder von Dritten einwerben, um sie zugunsten der School for Life privat einzusetzen (oder auch nicht), werden auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen aufmerksam gemacht, die insbesondere dann entstehen können, wenn angeworbene Dritte über den offiziellen Weg der Spendenverbuchung und –verwendung nicht ausreichend informiert bzw. getäuscht wurden.
(e) Personen, die in voller Kenntnis der Spenden-Regelungen der School for Life in deren Namen Spendern auf ein privates Konto für eigene Zwecke einsammeln, müssen mit juristischen Schritten der School for Life rechnen.

Der Vorstand begrüßt ausdrücklich die Akquisition von Spendengeldern und die aktive Mitwirkung von Spenden, besteht allerdings darauf, dass dies nach den Regelungen der School for Life, transparent und ausschließlich gemeinnützig geschieht.

Akkreditierung von Fördervereinigungen

Der Vorstand begrüßt ausdrücklich die Bildung von Fördervereinigungen zugunsten der School for Life.

(a) Nur solche Fördervereinigungen sind legitimiert, im Namen der School for Life tätig zu werden, die von ihr anerkannt sind. Über die Akkreditierung entscheidet der Vorstand. Er veröffentlicht hierzu Regelungen.
(b) Die Koordination von Fördervereinigungen im deutschsprachigen Raum wird von der Shaul und Hilde Robinsohn Stiftung wahrgenommen.
(c) Akkreditierte Fördervereinigungen werden auf der Website der School for Life vorgestellt.
(d) Fördervereinigungen, die Spenden zweckgebunden einsetzen wollen, stimmen die Zwecksetzung mit dem Vorstand ab.

3. Autorisierung von Veröffentlichungen

(a) Die Herstellung und Verbreitung von audio-visuellem und Printmaterial über die School for Life durch Dritte ist vom Vorstand zu autorisieren. Der Vorstand veröffentlicht hierzu Richtlinien, die insbesondere auf eine sachlich richtige und balancierte Wiedergabe von Grundinformationen über das Projekt zielen.
(b) Veröffentlichungen durch Dritte mit dem Ziel der Einwerbung von Spenden nennen ausschließlich die vom Vorstand autorisierten Konten.
(c) In Gesamtdarstellungen des Projektes treten die Gründer gleichberechtigt auf.
(d) Bei Film- oder Hörfunkproduktionen wird das Expose dem Vorstand zur Freigabe vorgelegt. Entsprechendes gilt für die Rohfassung des Werkes.

4. Autorisierte Konten der School for Life

(a) Account Name: School for Life
Bank: Bangkok Bank
Branch: Mee Chock Market, Chiang Mai
Account Number: 675-0-02166-6
Type of Account: Savings
Swift Code: BKKBTHBKA

(b) Hilde Robinsohn Stiftung
Berliner Sparkasse
BLZ 10050000
Konto-Nr.: 2040010036
Swift Code:BELADEBE
Kennwort: School for Life

5. Öffentliche Auftritte von Kindern der School for Life

(a) Der Board begrüßt grundsätzlich die öffentlichen Auftritte von Performance-Gruppen der School for Life. Sie stärken das Selbstvertrauen der Kinder und zeigen ihre Stärken. Die Kinder sind Botschafter der School for Life.
(b) Regionale, überregionale bzw. internationale Auftritte von Kindern sind vom Board – bzw. bei kleineren Anlässen vom Executive Committee des Board – zu genehmigen. Es muss sichergestellt werden, dass der schulische und sonstige Betrieb nicht unverhältnismäßig gestört wird.
(c) Kinder der School for Life dürfen an privaten oder öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, die in Verbindung mit Fundraising stehen, wenn sichergestellt ist,
• dass die Kinder nicht zu Fundraising-Zwecken funktionalisiert werden, sondern die Veranstaltung ihren eigenen kulturellen Anlass und Wert hat;
• dass ausschließlich die vom Board autorisierten Spendenkonten angegeben werden.